Klarheit für Ihr Trinkwasser.
In wenigen Schritten erhalten Sie eine erste Orientierung zu Untersuchungspflichten, möglichen nächsten Schritten und Fragen rund um Ihre Trinkwasserinstallation.
Check starten- Kostenlos
- Ohne Anmeldung
- Ergebnis sofort
- Woher kommt mein
Trinkwasser? - Ist mein
Trinkwasser
hygienisch sicher? - Was bedeutet
technischer
Maßnahmenwert? - Besteht für mein
Gebäude eine
Untersuchungspflicht? - Was tun bei einem
Legionellenbefund? - Wie ordne ich
Untersuchungs-
ergebnisse ein? - Wer ist als
Betreiber
verantwortlich? - Welche nächsten
Schritte sind
sinnvoll? - Wie sicher ist
meine Installation? - Wann ist eine
Risikoabschätzung
erforderlich? - Wie hoch ist mein
Handlungsbedarf? - Was muss ich jetzt
veranlassen? - Welche Fristen
sind zu beachten? - Wie oft muss
untersucht werden? - Wer darf
Trinkwasserproben
nehmen? - Wie warm muss das
Warmwasser sein? - Muss das
Gesundheitsamt
informiert werden?
So funktioniert’s
-
Fragen beantworten
Wählen Sie Ihr Thema und beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrem Gebäude, Befund oder Ihrer Trinkwasserinstallation.
-
Ergebnis erhalten
Sie erhalten sofort eine verständliche erste Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben.
-
Handeln
Sie sehen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und können bei Bedarf Untersuchung oder Fachberatung anfragen.
Was möchten Sie prüfen?
Wenn Trinkwasser zum Problem wird, trägt der Betreiber die Verantwortung.
Ob Eigentümer, Betreiber oder Verwaltung, gesetzliche Anforderungen rund um Trinkwasser und Legionellen können schnell konkreten Handlungsbedarf auslösen. Der Check hilft Ihnen, frühzeitig einzuordnen, was für Ihr Gebäude relevant ist.
Wohngebäude
Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen und vermietete Wohngebäude.
Beherbergung
Hotels, Pensionen, Boardinghäuser und ähnliche Betriebe.
Gewerbe & Arbeitsstätten
Büro, Produktion, Handel, Gastronomie und weitere Betriebe.
Sport, Fitness & Wellness
Fitnessstudios, Sportstätten, Spa- und Wellnessbereiche.
Gesundheit & Pflege
Pflegeeinrichtungen, medizinische Einrichtungen und vergleichbare Nutzungen.
Öffentliche Einrichtungen
Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude und weitere öffentliche Einrichtungen.
Häufige Fragen
Was sind Legionellen?
Legionellen sind natürlich vorkommende Wasserbakterien und können in geringen Mengen auch ins Trinkwasser gelangen. Planungs-, Bau- oder Betriebsfehler können ihre Vermehrung in der Trinkwasserinstallation begünstigen. Wer legionellenhaltige feine Wassertröpfchen einatmet, kann an einer schweren, auch lebensbedrohlichen Lungenentzündung erkranken. Mehr zu Legionellen.
Was bedeutet bestimmungsgemäßer Betrieb?
Die Trinkwasserinstallation muss so genutzt und instand gehalten werden, wie es für ihren sicheren Betrieb vorgesehen ist. Dazu gehören regelmäßiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen, die erforderlichen Kalt- und Warmwassertemperaturen sowie Funktionskontrollen und Wartung. Für selten genutzte Bereiche und Leerstand braucht es ein passendes Betriebskonzept. Mehr zum bestimmungsgemäßen Betrieb.
Wann besteht eine Untersuchungspflicht auf Legionellen?
Entscheidend sind die Nutzung des Gebäudes, die Trinkwassererwärmung und Duschen oder andere Einrichtungen zur Wasservernebelung. Die Voraussetzungen müssen gemeinsam betrachtet werden. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der regelmäßigen Pflicht nach § 31 TrinkwV ausgenommen. Der Pflicht-Check bietet eine erste Orientierung.
Was bedeutet der technische Maßnahmenwert?
Für Legionellen gilt ein technischer Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter Wasser (KBE/100 ml). Ab diesem Wert muss der Betreiber unverzüglich handeln, die Ursachen klären lassen und eine schriftliche Risikoabschätzung veranlassen. Mehr zum Maßnahmenwert.
Bei anderen Bakterien gelten eigene Grenzwerte. E. coli und intestinale Enterokokken dürfen in 100 ml Trinkwasser nicht nachweisbar sein. Mehr zu anderen Bakterien und Grenzwerten.
Was ist eine Risikoabschätzung?
Bei einem Legionellenbefund ab 100 KBE/100 ml muss der Betreiber nach § 51 TrinkwV unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung veranlassen. Fachleute bewerten Laborbefunde, Anlagenaufbau, Betrieb und Nutzung vor Ort. Sie ermitteln die Gesundheitsgefahren und leiten geeignete Schutzmaßnahmen ab.
Diese Pflicht gilt unmittelbar. Ergriffene Schutzmaßnahmen sind dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen. Die Risikoabschätzung ist ihm auf Verlangen vorzulegen. Mehr zur Risikoabschätzung.
Ist der digitale Trinkwassercheck kostenlos?
Ja. Der digitale Check und die erste Einordnung sind kostenlos und verpflichten Sie zu keiner Beauftragung. Sie entscheiden selbst, ob Sie anschließend eine Untersuchung oder Beratung beauftragen und welchen Anbieter Sie wählen. Eine solche Beauftragung erfolgt separat und nur auf Ihren Wunsch.
Ist das Ergebnis des Checks rechtsverbindlich?
Nein. Der Check bietet eine erste Orientierung auf Grundlage Ihrer Antworten. Er ersetzt keine objektbezogene Fachprüfung oder individuelle Rechtsberatung.
Sie möchten Ihre Anlage genauer prüfen lassen?
beproba unterstützt rund um Ihre Trinkwasserinstallation, von der technischen Bestandsaufnahme und Probenahmeplanung über die Einordnung auffälliger Befunde bis zur Risikoabschätzung und Entwicklung geeigneter Maßnahmen.