Legionellenprüfung für Gewerbe und öffentliche Einrichtungen

Wer Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgibt, kann zur regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen verpflichtet sein.

Wann besteht eine Untersuchungspflicht?

Ob eine Untersuchungspflicht besteht, hängt nicht allein von der Nutzung des Gebäudes ab. Entscheidend sind auch die Art der Trinkwassererwärmung, das Leitungsvolumen und die Frage, ob Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind, bei denen Trinkwasser vernebelt wird.

Eine systemische Untersuchung auf Legionellen nach § 31 TrinkwV ist erforderlich, wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Dazu gehört zunächst, dass Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.

Zusätzlich muss die Anlage zur Trinkwassererwärmung mindestens eines der beiden Größenkriterien erfüllen:

  • Ein Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentraler Durchfluss-Trinkwassererwärmer hat jeweils mehr als 400 Liter Trinkwasserinhalt oder
  • in mindestens einer Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und einer Entnahmestelle befinden sich mehr als 3 Liter Trinkwasser. Der Inhalt der Zirkulationsleitung wird dabei nicht berücksichtigt.

Außerdem müssen Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sein, bei denen Trinkwasser vernebelt wird. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser regelmäßigen Untersuchungspflicht ausgenommen.

Was gilt als gewerbliche Tätigkeit?

Als gewerblich gilt die zielgerichtete Bereitstellung von Trinkwasser im Rahmen einer Vermietung oder einer anderen selbstständigen, regelmäßigen und auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tätigkeit. Auch eine mittelbare Bereitstellung kann dazugehören.

Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung des Gebäudes. Maßgeblich ist die konkrete Nutzung der Trinkwasserinstallation. Eine Tätigkeit kann zugleich gewerblich und öffentlich sein.

Beispiele für gewerbliche Nutzung

  • Hotels und andere Beherbergungsbetriebe
  • Fitnessstudios
  • Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Betriebe mit Duschen für Beschäftigte
  • gewerblich genutzte Gebäude
  • weitere Einrichtungen, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit bereitgestellt wird

Die Beispiele können zugleich eine öffentliche Tätigkeit umfassen. Für das Untersuchungsintervall ist diese Unterscheidung entscheidend.

Was gilt bei öffentlichen Einrichtungen?

Von einer öffentlichen Tätigkeit spricht die Trinkwasserverordnung, wenn Trinkwasser für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen mit dem Anbieter verbundenen Personenkreis bereitgestellt wird. Öffentlich bedeutet dabei nicht, dass das Gebäude dem Staat oder einer Kommune gehören muss.

Auch hier entsteht die Untersuchungspflicht nicht automatisch allein aufgrund der öffentlichen Nutzung. Die technischen Voraussetzungen der Trinkwasserinstallation und die weiteren Bedingungen müssen ebenfalls erfüllt sein.

Beispiele für öffentliche Nutzung

  • Schulen
  • Kindertagesstätten
  • Sporthallen
  • Schwimmbäder
  • öffentliche Verwaltungsgebäude mit entsprechenden Einrichtungen
  • Gemeinschaftseinrichtungen
  • Gesundheitseinrichtungen
  • Pflegeeinrichtungen

Wie oft muss auf Legionellen untersucht werden?

Bei untersuchungspflichtigen Gebäudewasserversorgungsanlagen unterscheidet die Trinkwasserverordnung zwischen ausschließlich gewerblicher und öffentlicher Tätigkeit.

Wird Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen, aber nicht öffentlichen Tätigkeit abgegeben, ist die Untersuchung mindestens alle drei Jahre durchzuführen.

Bei öffentlicher Tätigkeit ist grundsätzlich mindestens einmal jährlich zu untersuchen. Das gilt auch dann, wenn die Tätigkeit zugleich gewerblich ist.

Nur das Gesundheitsamt kann das jährliche Untersuchungsintervall auf bis zu drei Jahre verlängern. Dafür müssen unter anderem drei aufeinanderfolgende jährliche Untersuchungen ohne Beanstandungen vorliegen. Die Anlage und ihre Betriebsweise dürfen nicht verändert worden sein und müssen nachweislich mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Für Pflegeeinrichtungen, die in § 23 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes genannten medizinischen Einrichtungen und sonstige Einrichtungen mit Patienten mit höherem Risiko für Legionelleninfektionen ist diese Verlängerung ausgeschlossen.

Wann muss eine neue Anlage erstmals untersucht werden?

Bei einer neu in Betrieb genommenen untersuchungspflichtigen Wasserversorgungsanlage muss die erste Untersuchung auf Legionellen innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme erfolgen.

Was bedeutet systemische Untersuchung?

Bei der vorgeschriebenen Untersuchung geht es nicht darum, lediglich eine beliebige Dusche zu beproben.

Die Trinkwasserinstallation wird systemisch untersucht. Dazu werden repräsentative Probenahmestellen ausgewählt, mit denen die hygienische Situation der zentralen Trinkwasserinstallation beurteilt werden kann.

Der Betreiber muss dafür sorgen, dass geeignete Probenahmestellen vorhanden sind.

Was passiert bei einem auffälligen Legionellenbefund?

Wird der technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter Wasser, kurz 100 KBE/100 ml, erreicht oder überschritten, muss der Betreiber unverzüglich handeln. Dazu gehören nach § 51 TrinkwV insbesondere:

  • Anzeige beim Gesundheitsamt, sofern kein Nachweis über die bereits erfolgte Anzeige durch die Untersuchungsstelle vorliegt
  • Klärung der Ursachen
  • Ortsbesichtigung der Trinkwasserinstallation
  • Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Erstellung einer schriftlichen Risikoabschätzung
  • Festlegung und Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen

Ein auffälliger Befund sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist die technische Bewertung der gesamten Anlage und ihrer Betriebsweise.

Gewerblich oder öffentlich?

Nicht immer ist für Betreiber sofort eindeutig, wie die eigene Nutzung einzuordnen ist.

Ein Hotel stellt Trinkwasser in der Regel zugleich im Rahmen einer gewerblichen und einer öffentlichen Tätigkeit bereit. Auch ein Fitnessstudio kann beide Tätigkeiten umfassen. Eine Schule stellt Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit bereit.

Bei einer zugleich gewerblichen und öffentlichen Tätigkeit gelten die Vorgaben für öffentliche Tätigkeit. Bei gemischten Nutzungen oder komplexeren Gebäuden kann eine genauere Betrachtung erforderlich sein.

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Untersuchungspflicht prüfen

Die endgültige Bewertung hängt immer von der konkreten Nutzung und der technischen Ausführung der Trinkwasserinstallation ab.

Quellen und weiterführende Informationen

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